Die SPD-Bundestagsfraktion fordert bereits seit Anfang des Jahres, neben den Inzidenzwerten auch die Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenauslastung als Maßstab für die Bewertung der Pandemie heranzuziehen. Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Gesetzesänderung hierzu stets abgelehnt. Rechts- und Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen, dass Jens Spahn sich nun ihrer Auffassung angeschlossen hat.
Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Der Inzidenzwert ist als Frühwarnsystem weiterhin wichtig. Er hat mit steigender Impfquote allerdings eine andere Aussagekraft als bisher. Um die Dynamik des Infektionsgeschehens und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems präziser bewerten zu können, ist eine Berücksichtigung weiterer Indikatoren wie der Hospitalisierungsrate und der Intensivbettenauslastung sinnvoll. Eine Gesetzesänderung ist daher der richtige Schritt, um Einheitlichkeit und Rechtssicherheit im Pandemiemanagement zu erzielen. Ich begrüße es, dass sich der Gesundheitsminister nun nach über einem halben Jahr unserer Forderung angeschlossen hat.“
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
„Der Inzidenzwert allein gibt keine Auskunft über die Gefahr für die Bevölkerung. Gut, dass Herr Spahn das jetzt auch endlich erkannt hat. Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Gesetzesänderung hierzu noch letzte Woche abgelehnt. Wenn die Inzidenzen steigen, aber wegen hoher Impfquote weniger Bürger ins Krankenhaus müssen, liegt keine Gefahr vor, die erhebliche Grundrechtseingriffe rechtfertigen könnte. Wir planen deshalb in der Sondersitzung des Bundestags im September zu regeln, dass die Krankenhausauslastung das entscheidende Kriterium wird, ob eine Gefahr für die Bevölkerung besteht, die Schutzmaßnahmen erfordert und rechtfertigt. Wir haben einen konkreten Formulierungsvorschlag vorgelegt. Die Antwort von Herrn Spahn hierauf scheint nun ein Gesetzesentwurf zu sein. Wir sind gespannt, ob Herr Spahn sich in seiner Fraktion durchsetzt.”