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Heute wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts nach langen Verhandlungen zwischen den Ressorts endlich im Kabinett beschlossen. Damit nimmt die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die erste wichtige Hürde.

Dirk Wiese, stellv. SPD-Fraktionsvorsitzender: 

„Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist das stärkste Bekenntnis zu Deutschland. Wer Deutsche oder Deutscher wird, bekennt sich zum Leben in unserer freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts leiten wir einen wichtigen Paradigmenwechsel in Deutschland ein. Indem wir die Mehrstaatigkeit zulassen, werden zugewanderte Menschen, die sich als Deutsche fühlen, hier leben und arbeiten, künftig nicht mehr gezwungen, den Bezug zu ihrem Herkunftsland komplett aufzugeben. Das ist ein wichtiger Schritt zu einem modernen Einwanderungsland, der auch für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver ist.“

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Viele Menschen in Deutschland, aber auch viele Deutsche im Ausland warten nun schon seit geraumer Zeit darauf, dass wir beim Staatsangehörigkeitsrecht endlich vorankommen. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss, für den sich unsere Innenministerin, Nancy Faeser, sehr eingesetzt hat, kommen wir der längst überfälligen Reform einen großen Schritt näher: Wir schaffen ein faires Angebot für Menschen, die hier seit langem leben und ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Durch die generelle Hinnahme vom Mehrstaatigkeit wollen wir mehr Einbürgerungen ermöglichen, denn nur so können Menschen aktiv das gesellschaftliche Zusammenleben mitgestalten. Auch viele Deutsche werden davon profitieren: Sie verlieren nicht länger ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.

Einigung gab es auch bei der Frage der Lebensunterhaltssicherung. Diese ist grundsätzlich notwendig, was auch richtig und sinnvoll ist. Daher soll es künftig weniger Ausnahmen geben. Auch weiterhin wird es Personengruppen geben, die die erforderliche Unterhaltssicherung unverschuldet nicht erreichen können, wie zum Beispiel Alleinerziehende, die wegen Kinderbetreuung nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sein können. Sie sollen nun über die bestehende Härtefallregelung die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung erhalten, wenn sie ansonsten alle Voraussetzungen erfüllen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir prüfen, ob die gefundene Lösung alle vulnerablen Personen hinreichend berücksichtigt.“