Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat heute Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) vorgestellt. Gleichzeitig will Schwarz-Grün das Baurecht in NRW ändern.
Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Unser monatelanger Druck zeigt Wirkung: Nach viel zu langer Hängepartie haben CDU und Grüne ein Einsehen und sind endlich bereit, die 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen ganz abzuschaffen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatte die SPD schon im März diesen Jahres eingebracht, doch diesen lehnte die Regierungskoalition ab. Die Zeit seit Amtsantritt der Regierung sind verschenkte Monate, in denen Schwarz-Grün viel Glaubwürdigkeit in Sachen erneuerbarer Energien verloren hat. Jetzt wird es höchste Zeit, das Land hinkt den eigenen Ausbauzielen weit hinterher.
Um das zu ändern, ist eine Menge zu tun. Stärken wir willige Kommunen, von den Spielräumen beim Ausbau der Erneuerbaren Gebrauch zu machen. Wer Ziele übertrifft, schafft Versorgungssicherheit und Wertschöpfung. Genau das ist notwendig. Denn nur mit grüner, sicherer und bezahlbarer Energie bleibt NRW ein starker Wirtschaftsstandort.
Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen, die es in der parlamentarischen Befassung zu klären gilt. Führt die Landesregierung durch die Hintertür einen neuen Mindestabstand von 400 Metern zu Einzelgebäuden im Außenbereich ein? Das würde im Münsterland das laufende Regionalplanungsverfahren über den Haufen werfen und die Flächenziele unerreichbar machen, wenn dadurch 1/3 der Windenergieanlagen der Region betroffen sind. Werden Planungs- und Genehmigungsverfahren durch neue Grenzziehungen wirklich beschleunigt? Die Landesregierung sieht Deckelungen von 15 Prozent der Fläche pro Kommune, 75 Prozent Anteil an Potenzialflächen und 2,2 Prozent pro Planungsregion vor. Kann angesichts der ausufernden Regelungsvorgaben zum Ausbau der Freiflächen-Solaranlagen und dem damit verbundenen Prüfungsaufwand ein beschleunigter Ausbau erreicht werden?
Schließlich bestehen weiter Unklarheiten bei der Stärkung der Windkraft auch in Industrie- und Gewerbegebieten. Der Artenschutzleitfaden für die Abwägungsprozesse zum Ausbau der Windkraft im Wald ist zudem weiter ausstehend. Hier muss die Landesregierung schnell nachlegen.“