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Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen ermöglichen wir Vereinen, auch ohne Satzungsänderungen ihre Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten zu können. Damit gehen wir einen großen Schritt Richtung Digitalisierung im Vereinswesen und sorgen für größere Flexibilität.

Erik von Malottki, Sprecher der AG Bürgerschaftliches Engagement:

„Digitale Versammlungen haben sich auch im Ehrenamt über die Zeit der Pandemie hinaus bewährt, deshalb ist es richtig, dass wir Vereinen und Stiftungen ermöglichen, mit der Zustimmung der Mitglieder Versammlungen in hybrider oder komplett digitaler Form durchzuführen. Damit stärken wir Mitgliedschaftsrechte und senken den bürokratischen Aufwand für die Vereine und ihre Mitglieder.

Für uns ist diese Änderung des Vereinsrechts außerdem der Auftakt für eine große Modernisierung des Engagements in Deutschland, die nicht nur für, sondern auch gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entworfen und umgesetzt wird.“

Ariane Fäscher, stellvertretende Sprecherin der AG Bürgerschaftliches Engagement:

„Bürgerschaftliches Engagement stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ermöglicht mehr Teilhabe und stärkt die Demokratie an der Basis. Das moderne Ehrenamt wird digitaler, vielfältiger und flexibler.

Das Gesetz ist ein gelungener Auftakt in eine gesetzgeberische Kultur des Ermöglichens und Vertrauens gegenüber der Zivilgesellschaft und die Anerkennung der lokalen Kompetenz. Wir wollen das Engagement in all seinen vielfältigen Formen stärken, von Bürokratie und Haftungsrisiken befreien und als Ort der gesellschaftlichen Teilhabe und Vernetzung noch attraktiver machen.“

Macit Karaahmetoğlu, zuständiger Berichterstatter:

„Das Vereinswesen spielt eine große Rolle im alltäglichen Leben vieler Menschen. Die Mitgliederversammlungen sind das Herz eines jeden Vereins. Das gesetzliche Leitbild sieht die Versammlung in Präsenz vor. Während der Corona-Pandemie haben wir jedoch bereits mit einer Sonderregelung den Vereinen mehr Flexibilität ermöglicht, um das Vereinswesen auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu erhalten. Jetzt haben wir dafür eine dauerhafte Regelung gefunden.

Das einberufende Gremium kann nun ohne Satzungsänderungen die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch entschieden werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich.

Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die Praktikabelste ist. Diese neue Flexibilität wird das Engagement in Vereinen stärken.“