CDU-Kommunalministerin Scharrenbach hat heute erklärt, dass die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Wohngeldreform unterstützen wird und so auch Vorschusszahlungen ermöglicht werden.
Dazu erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Nach dem wochenlangen Gejammer von CDU-Ministerin Scharrenbach über die Wohngeldreform des Bundes konnten die nordrhein-westfälischen Kommunen die Landesregierung endlich davon überzeugen, dass die Reform gut ist und sie die Kommunen bei der Umsetzung unterstützen kann. Mit den nun geplanten Kurzbescheiden können die Städte und Gemeinden vorläufige Wohngeld-Zahlungen ab dem 1. Januar 2023 veranlassen. Geht doch.
Das ist übrigens auch keine Zauberei, sondern originäre Aufgabe eines Regierungsapparates. Auch andere Bundesländer wie Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz hatten schon Wege gefunden, damit zum Jahreswechsel die Bearbeitung nach neuem Recht vorgenommen werden kann.“