Der heutige Kabinettsbeschluss des Infektionsschutzgesetz schafft einen rechtssicheren und verlässlichen Rahmen, in dem bei Bewahrung größtmöglicher Freiheiten der bestmögliche Schutz der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger gesichert wird. Den Ländern wird ermöglicht, konkret und lageangemessen auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. Damit gehen wir gut gerüstet in die parlamentarischen Beratungen.
Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„Die heute vom Kabinett beschlossenen Vorkehrungen bilden eine gute Grundlage, um Deutschland winterfest zu machen und um eine gute Vorsorge zum Schutz der vulnerablen Gruppen zu treffen. Wir sind in der Pandemie gemeinsam einen großen Schritt vorangekommen, den Rest des Weges gehen wir gut vorbereitet. Flächendeckende Schul- oder Kita-Schließungen wird es nicht mehr geben. Und gleichzeitig können wir die Menschen flexibel und sicher dort schützen, wo besondere Gefährdungssituationen vorliegen, wie zum Beispiel in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Den Ländern werden wir mit dem neuen Infektionsschutzgesetz einen sehr gut ausgestatteten Instrumentenkasten an die Hand geben, der sie konkret und lageangemessen auf das Infektionsgeschehen reagieren lässt. Wir tun alles dafür, um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen.”
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes schaffen wir einen rechtssicheren und verlässlichen Rahmen für Bund und Länder, um die Gesundheit vor allem der verletzlichsten Gruppen bestmöglich zu schützen. Gleichzeitig werden die Grundrechtseingriffe so gering wie möglich gehalten. Wir haben die Zeit genutzt und gehen gut vorbereitet in Herbst und Winter und können situativ jederzeit auf den unterschiedlichen Ebenen reagieren. Mit diesem wirksamen Rahmen werden wir eine gute Grundlage für die kommenden Monate legen. Die Minister Lauterbach und Buschmann haben ein gutes Konzept vorgelegt, mit dem wir jetzt in konstruktive und zügige parlamentarische Beratungen gehen.“