Die nachhaltige Sicherung einer für das gesamte Kreisgebiet möglichst wohnortnahen und hochwertigen stationären Gesundheitsversorgung in öffentlicher Trägerschaft war, ist und bleibt für die SPD-Kreistagsfraktion Minden-Lübbecke ein hohes Gut.
Vor diesem Hintergrund hatte die SPD-Fraktion im Spätsommer/Herbst 2021 trotz Bedenken bezüglich des durchgeführten „Hauruck-Verfahrens“ (also ohne wirklich angemessene Beteiligung aller Akteure, Expertisen und der Kommunen) der Antragstellung auf Förderung der „Aus-5-mach-3-Planung“ der MKK im Kreistag zugestimmt: „Wir wollten dem Projekt mit Neubauten in Bad Oeynhausen und im Lübbecker Land eine Chance geben; ausloten, ob eine relevante Förderung dieser beiden Vorhaben durch die zuständige staatliche Ebene Land – ergänzt um avisierte Bundesmittel – eine solide Finanzierungsbasis finden könnte“, beschreibt die Fraktionsvorsitzende Birgit Härtel die SPD-Position.
Bereits parallel zum Antragstellungs-Beschluss hatte die SPD-Kreistagsfraktion deutlich gemacht, dass eine erneute finanzielle Belastung der MKK selbst – und das bedeutet eben praktisch eine Belastung der Patient*innen und Beschäftigten – für uns ausgeschlossen ist.
„Zugleich hatten wir die Landrätin und den Kreiskämmerer beauftragen wollen, bereits zum damaligen Zeitpunkt ein flankierendes Finanzierungskonzept zu erstellen, um es auf Kreisebene und ggf. gemeinsam mit den ebenfalls zu beteiligenden Kommunen parallel zur Antragstellung zu beraten. Dies wurde von der Kreistagsmehrheit und der Landrätin abgelehnt“, so Härtel.
Mitte Mai – nur drei Tage vor der Landtagswahl und drei Monate später als angekündigt – erreichte die Kreispolitik dann die Mitteilung, dass das Land NRW eine Förderung aus dem Bundesstrukturfond II befürworten würde – das Land selbst würde darin 25 Prozent der förderfähigen Antragsteile (und damit gerade mal 12 Prozent des Gesamtprojektes) mit eigenen Mittel fördern.
Bei genauerer Lektüre des Ministeriums-Schreibens wurde offenbar, dass nur „strukturverändernde Teile“ der von den MKK geplanten Maßnahmen förderfähig seien und diese auch nur dann gewährt würden, wenn der Träger/Antragsteller seinerseits das beantragte Gesamtprojekt zeitnah insgesamt umsetzen wolle und die Finanzierung dafür selbst sicherstelle.
„Die SPD-Kreistagsfraktion musste also feststellen, dass es bei der zugesagten Förderung ganz offenbar zu einer Umkehr der vorgesehenen Verantwortungslasten gekommen war: Nicht das gesetzlich zuständige Land, sondern die – nach Willen des Gesetzgebers höchstens additiv mit heranzuziehenden Kommunen und der Kreis – sollen nun die überwältigende Hauptlast der Investitions- und Kapitalkostenfinanzierung und damit des unkalkulierbaren finanziellen Risikos tragen“, kritisiert Birgit Härtel: „Hier werden also staatliche Aufgaben auf die Kommunen abgewälzt – das ist für die SPD weder grundsätzlich annehmbar noch aus Risikogesichtspunkten für die Städte, Gemeinden, den Kreis und die MKK tragbar.
Die SPD habe im Kreistag folgerichtig gegen das von der Landrätin und der „informellen Jamaika-Koalition“ vorgesehene Finanzierungsmodell gestimmt; weil: „Dieses ist nichts anderes als eine Aneinanderreihung ungedeckter Schecks für ein elementar wichtiges Vorhaben für die Öffentliche Daseinsvorsorge im Mühlenkreis“, so Fraktionsvorsitzende Birgit Härtel.
Bei schon jetzt festzustellenden und perspektivisch weiter zu befürchtenden erheblichen Bau- und Kapitalkostenentwicklungen gefährde dieser „finanzielle Blindflug“ die kommunale Leistungsfähigkeit der Kommunen und die Strukturelle Integrität der MKK!