Wer bereits seit längerer Zeit Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält ab Juli 2024 eine deutliche Erhöhung der Rentenzahlungen. Von diesen Anpassungen der Erwerbsminderungsrenten im Bestand werden rund drei Millionen Menschen profitieren.
Martin Rosemann, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher:
„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich erfolgreich dafür stark gemacht, Erhöhungen für Erwerbsminderungsrenten im Bestand im Koalitionsvertrag festzulegen. Dass dieses wichtige Projekt nun umgesetzt wird, bedeutet eine spürbare Entlastung für diejenigen, die schon lange erwerbsgemindert sind. Und es schließt eine bestehende Gerechtigkeitslücke, die auch in vielen Bürgerbriefen immer wieder beklagt wurde.
Die Erhöhungen berechnen sich nach dem Eintritt in die Erwerbsminderungsrente: Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Erwerbsminderung getreten ist, erhält ab Juli 2024 7,5 Prozent mehr Rente. Für diejenigen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmalig Erwerbsminderungsrente bezogen hat, gilt eine Erhöhung von 4,5 Prozent der bisherigen Sätze. Diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die danach in Erwerbsminderungsrente getreten sind, profitierten bereits von Rentenerhöhungen in der Vergangenheit. Diejenigen, die vor 2001 in die Erwerbsminderungsrente gegangen sind, beziehen diese ohne Abschläge, daher fällt die Rente ohnehin höher aus.“