Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vor und schafft damit Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit wird Frauen ein umfassender Zugang zu sachgerechten und medizinisch notwendigen Informationen gewährt.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Nach bisheriger Rechtslage müssen Ärztinnen und Ärzte, die sachlich über ihre Arbeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Dies ist allein deshalb nicht haltbar, weil der Eingriff selbst erlaubt ist, die umfassende Information darüber jedoch sanktioniert wird. Für uns ist klar: Schwangerschaftskonflikte sind eine große Belastung für die betroffenen Frauen. Durch einen ungehinderten Zugang zu Informationen durch praktizierende Expertinnen und Experten, wollen wir diese Belastung mildern. Zu einer selbstbestimmten Entscheidung gehört sachliche und umfassende Information.
Bereits die Bezeichnung des § 219a ist irreführend. Bei einer sachlichen Information einer Ärztin oder eines Arztes über die angewandte Methode handelt es sich nicht um Werbung im allgemeinen Sinne, sondern um essentielle Information, die für die betroffenen Frauen eine wichtige Beratungsleistung darstellen. Auch nach der Streichung des § 219a bleibt anpreisende und grob anstößige Werbung verboten, denn die von den Ärztekammern erlassenen Berufsordnungen untersagen dies bereits.
Der Regierungsentwurf hält auch eine gute Nachricht für alle Ärztinnen und Ärzte bereit, die sich in der Vergangenheit für das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingesetzt haben: Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle Urteile, die im wiedervereinten Deutschland auf Grund von § 219a ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.
Der Gesetzentwurf ist ein deutliches Zeichen: die Modernisierung des Rechts und die Anpassung an die gesellschaftliche Realität, leiten unsere Arbeit. Wir werden diesen Regierungsentwurf sachgerecht und zügig beraten, denn dieser Schritt zur reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen ist längst überfällig.“
Katja Mast:
„Wir streichen mit dem Paragraphen 219a endlich und endgültig das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Es verhindert den Zugang zu sachlichen Informationen, die für Frauen schlicht essenziell sind. Keine Ärztin und kein Arzt sollte dafür eine Strafe fürchten müssen; kommerziell werben dürfen sie für Ihre Dienste ohnehin nicht. Die Streichung ist ein lange überfälliger Schritt in das gesellschaftliche Heute!“