Der Bundestag wird heute die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschieden, mit der Mindestfüllstände für Gasspeicheranlagen in Deutschland vorgegeben werden. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist dies ein wichtiger Schritt, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Im Winter 2021/2022 war zu sehen, welche Auswirkungen es haben kann, wenn die Füllstände der Gasspeicher allein dem Markt überlassen werden. Es ist Teil der Daseinsvorsorge, für ausreichend gefüllte Speicher zu sorgen. Angesichts eines liberalisierten Marktes wurde hierfür eine gesetzliche Regelung notwendig, die wir heute als Regierungskoalition in Form zu erfüllender Mindestfüllstände mit Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen haben. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hat sich vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine noch verschärft und wurde auf dem schnellsten parlamentarisch möglichen Weg verabschiedet.“
Bengt Bergt, zuständiger Berichterstatter:
„Wir geben dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH (THE), Instrumente an die Hand, mit denen flexibel reagiert werden kann, wenn der Gasmarkt nicht mehr funktional ist. Klar ist, dass wir dabei dem geringsten Eingriff in den Markt den Vorzug geben, nämlich der Ausschreibung von strategischen Gasoptionen. Die Übernahme von nicht genutzten Speicherkapazitäten durch die THE soll nur als letztes Mittel genutzt werden. Die Mindestfüllstände beim Gas erreichen wir also mit dem Prinzip ‚so viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig‘. Wir reagieren mit dem Gesetz auf eine Krisensituation. Deshalb war uns besonders wichtig, dass wir das Gesetz fortlaufend evaluieren und es auch wieder außer Kraft tritt, wenn die Krise überwunden ist und wir ausreichend Erneuerbare Ressourcen bevorratet haben.“