Als eine ihrer ersten Amtshandlungen hat die Landesregierung 2017 das anonymisierte Bewerbungsverfahren abgeschafft. Eine Evaluierung des Verfahrens hat nicht stattgefunden. Stattdessen setzt die Landesregierung bei Einstellungsverfahren seither auf DIN 33430. Zur Diskriminierungsfreiheit dieses Verfahrens hat die Freie Universität Berlin ein Gutachten erstellt, das heute im Integrationsausschuss des Landtags NRW vorgestellt wurde.
Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Landesregierung ist es in fünf Jahren nicht gelungen, ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren einzuführen. Das zeigt das Gutachten der Freien Universität Berlin. Das aktuelle Verfahren der Landesregierung fällt in allen drei untersuchten Bereichen durch. Weder bei der interkulturellen Kompetenz der Auswahlkommissionen noch bei den angewandten Auswahlmethoden schneidet es zufriedenstellend ab. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt in den Anforderungsprofilen. Die gegenwärtige Regelung der Landesregierung ist keine geeignete Grundlage für ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren.
Das Scheitern der Landesregierung ist dramatisch. Denn nach Amtsübernahme konnte es ihr gar nicht schnell genug mit der Abschaffung des anonymisiertes Bewerbungsverfahrens gehen. ‚Murks‘ nannte die damalige Staatsministerin für Integration, Serap Güler, das Verfahren. Dabei gehören anonymisierte Bewerbungsverfahren weltweit zum Standard. Sie haben sich als geeignetes Mittel zur Vorbeugung von Diskriminierung bei Bewerbungsprozessen bewährt. ‚Eine große Baustelle‘ nennt die heutige Staatsministerin Gonca Türkeli-Dehnert den Prozess zur Findung einer geeigneten Alternative. Diese Einsicht kommt in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses in dieser Legislaturperiode zu spät.
Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ist eine empirisch belegte Tatsache. Die Landesregierung muss deshalb dringend mehr Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Menschen mit Behinderungen ein faires Bewerbungsverfahren ermöglichen.“