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Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 8. März die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, dass es sich bei der AfD um einen rechtsextremistischen Verdachtsfall handelt. Wir teilen diese Auffassung ausdrücklich. Nicht nur der formal bereits aufgelöste sogenannte „Flügel“, sondern die Partei in ihrer Gesamtheit ist geprägt von verfassungsfeindlichem, demokratiegefährdendem und rassistischem Gedankengut. Dies hat sich nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Protesten während der Corona-Pandemie gezeigt.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kann die AfD nachrichtendienstlich beobachtet werden. Dies ist notwendig und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie.

Darüber hinaus lebt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie vom Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern für Demokratie und Rechtsstaat. Die SPD wird sie dabei immer unterstützen. Es ist daher wichtig und richtig, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Rechtsextremismus klar als größte Gefahr für unser Land benannt hat. Diesen Worten werden Taten folgen: Nancy Faeser legt bald einen Aktionsplan für den Kampf gegen Rechtsextremismus vor und treibt das Demokratiefördergesetz entschieden voran.“