Nachdem die Europäische Kommission bekannt gegeben hat, dass sie ein 500 Millionen Euro Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Versorgung mit Nahrungsmitteln auflegen wird, ist nun schnelles Handeln in den Mitgliedstatten gefordert. Deshalb hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht, die bereits am 8. April 2022 den Bundesrat erreichen soll. Das ist absolut richtig und zielführend, denn immerhin könnte Deutschland mit 60 Millionen Euro von dem Entlastungspaket profitieren.
Susanne Mittag, agrarpolitische Sprecherin:
„In Deutschland liegt der Ball nun bei den Ländern. Der Bund hat eine Verordnung vorgelegt, um die Gewährung der EU-Sofortmaßnahmen zu erreichen. Die Zeit drängt, denn die Gelder sollen für dieses Erntejahr bereitgestellt werden.
Die Kommission knüpft die Auszahlung an Bedingungen: Es sollen vorrangig diejenigen Landwirte Unterstützung erhalten, die nachhaltig produzieren. Überdies müssen die Mitgliedstaaten bis spätestens zum 30. Juni 2022 mitteilen, welche Maßnahmen geplant und welche Effekte durch die Gewährung der Beihilfe beabsichtigt seien.
Die EU hat noch nicht die gesamten Leitlinien erarbeitet, doch im Vorfeld wurde bereits bekannt, dass für dieses Jahr außerdem der Anbau auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) erlaubt sein soll. Laut der Verordnung der Bundesregierung handelt es sich um 170.000 Hektar ökologische Vorrangflächen die ab 1. Juli 2022 für alle Weidetiere oder für Futterschnitt genutzt werden könnten. Ebenfalls dürfen ökologische Vorrangflächen bewirtschaftet werden, die bislang für Zwischenfrucht oder Gründecke genutzt wurden, das waren im Jahr 2021 rund 1,06 Millionen Hektar.
Dem Vernehmen nach plant die EU im Rahmen des Maßnahmenpakets auch die mögliche Lagerung von Schweinfleisch. Diese Option sehen wir sehr kritisch. Denn nach langer Zeit des Überangebots steigt aktuell die Nachfrage und eine Lagerhaltung wäre überflüssig.“