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Wegen steigender Heizkosten sollen Wohngeldbezieherinnen und -bezieher einen einmaligen Zuschuss von mindestens 135 Euro für die laufende Heizperiode erhalten. Menschen dürfen nicht wegen ihres geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen.

Bernhard Daldrup:

„Menschen dürfen nicht wegen eines geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen. Wegen der hohen Energiepreise sollen Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld im Sommer einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten bekommen. Dem Referentenentwurf aus dem Wohnungsministerium ist zu entnehmen, dass der Bund einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss von insgesamt 130 Millionen Euro vorsieht. Damit helfen wir 710.000 Haushalte, die heute schon Probleme haben, mit ihrem Einkommen die Miete zu bezahlen. Wer alleine wohnt, soll 135 Euro bekommen; für zwei Personen in einem Haushalt sind 175 Euro vorgesehen.

Eine Verrechnung mit anderen Leistungen, wie dem Kinderzuschlag, ist nicht vorgesehen. Damit setzen wir ein klares Zeichen der Solidarität und lassen niemanden in einer kalten Wohnung zurück.“