Zur heutigen Anhörung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und FDP zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erklärt René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Der aktuelle Entwurf zeigt, wie weit sich die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP von der Realität der ehrenamtlichen Akteure im Naturschutz entfernt haben. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus sollen nach Vorstellung von CDU und FDP die Mitspracherechte der Naturschutzverbände eingeschränkt werden. In Wahrheit zeigen die Regierungsfraktionen damit deutlich, dass dem Gesetzentwurf die seriöse Basis und die Wertschätzung für den ehrenamtlichen Naturschutz fehlt.
Denn durch den Vorschlag der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP wird das Beratungsverfahren zwischen den Naturschützern und der Verwaltung schlussendlich nur noch komplizierter als bisher und erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen Beiräte. Eine Frist für Stellungnahmen von sechs Wochen ist für viele Naturschutzbeiräte schlichtweg nur dann zu schaffen, wenn die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kapazitäten massiv aufgestockt werden.
Die Expertinnen und Experten haben in der Anhörung außerdem deutlich gemacht, dass das von CDU und FDP vorgelegte Landesnaturschutzgesetz an vielen Stellen gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt. Die regierungstragenden Fraktionen haben der Landwirtschaft lauthals versprochen, dass der Flächenverbrauch reduziert wird. Doch die vorgesehene Änderung bei den naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen widerspricht dem Bundesrecht und führt am Ende zu einer gravierenden Schwächung der biologischen Vielfalt in diesem Land.
Wir fordern die Fraktionen von CDU und FDP dazu auf, die Expertisen der Fachleute ernst zu nehmen. In der Konsequenz müssen sie ihren Gesetzentwurf zurückziehen und umfassend überarbeiten. Dafür ist es nötig, dass sie in den Dialog mit den Naturschutzverbänden einsteigen.“