Update für handelspolitisches Instrument zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten und Umweltstandards
Die EU-Kommission hat heute ihre Vorschläge für die Überarbeitung des sogenannten Allgemeinen Präferenzsystems präsentiert (APS). Mit diesem unilateralen handelspolitischen Instrument gewährt die Europäischen Union weniger entwickelten Ländern deutliche Zoll-Ermäßigungen bis hin zu kompletter Zollfreiheit bei der Einfuhr vieler industrieller und landwirtschaftlicher Produkte. Im Gegenzug verpflichten sich die begünstigten Länder zur Einhaltung internationaler Abkommen. Die Regelung soll diese Länder dabei unterstützen, auf den Märkten der Industriestaaten neue Potenziale zu erschließen oder dort ihren Absatz zu steigern. Die aktuelle Verordnung läuft am letzten Tag des Jahres 2023 aus.
Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments:
„Die Bedeutung des Allgemeinen Präferenzsystems als wichtiges handelspolitisches Instrument steht außer Frage. Das System hat vielen weniger entwickelten Ländern einen besseren Marktzugang zur EU ermöglicht und dadurch Einnahmen und Wachstumsmöglichkeiten eröffnet. Dass diese Möglichkeit einseitig von der EU in diesem Umfang gewährt wird, ist weltweit einzigartig. So bekommen die meisten Länder Afrikas diese Möglichkeit. Zugleich sind Anreize für die Ratifizierung internationaler Übereinkommen gesetzt und werden damit die Förderung der Menschenrechte, der grundlegenden internationalen Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards unterstützt.
Eine Überarbeitung ist zum einen notwendig, damit das Instrument die Anforderungen des Klimaschutzes aufgreift. Insofern sind nun zukünftig nicht nur die fundamentalen Normen der internationalen Arbeitsorganisation ILO und UN-Umweltstandards umzusetzen, sondern auch die Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen von Paris.
Zum zweiten ist notwendig, dass das Instrument transparenter und effektiver wird. Wenn die Verpflichtungen nicht eingehalten werden, muss schnell gehandelt werden können. Im Fall von Kambodscha hat die Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen bis zum Entzug einer Zollerleichterungen zwei Jahre gedauert. Besonders eklatante und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen machen es erforderlich, dass die Europäische Kommission über Instrumente verfügt, um schneller reagieren zu können.
Zum dritten muss die Plattform für den regelmäßigen Dialog über die von den Übereinkommen abgedeckten Bereiche ausgebaut werden. Das Monitoring und der damit verbundene Dialog muss nicht nur transparenter sondern auch intensiviert werden. Es braucht weitere Möglichkeiten für die strukturierte, offizielle und unabhängige Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und dort allem von Gewerkschaftsvertreter*innen. Bei der Überarbeitung des Präferenzsystems werden wir besonders darauf achten, dass ergänzend zu den Zollerleichterungen für einzelne Länder auch speziell die Fair-Trade-Produktion in den Ländern besonders gefördert wird. Zertifizierte Fair-Trade-Produktion ist ein Qualitätsmerkmal, um zur Umsetzung der fairen Arbeits- und Lebensbedingungen zu unterstützen.”
Das ASP-System der Zollpräferenzen umfasst drei Regelungen: die allgemeine APS-Regelung, die APS+-Sonderregelung und die Regelung „Alles außer Waffen“: „Everything But Arms“, EBA. Je nach Zuordnung zu der jeweiligen Regelung sind die Zollerleichterungen oder -befreiungen abgestuft. Derzeit zählen beispielsweise Pakistan, Sri Lanka, die Philippinen und Bangladesch zu den Begünstigten.
Eine aktuelle Liste findet sich hier.