In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung und des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend wurden heute Sachverständige zum Antrag der SPD-Fraktion für eine Familie- und Bildungsoffensive gehört. Hierzu erklären Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Jochen Ott:
„Eine zeitgemäße Bildungspolitik muss gemeinsam mit der Familienpolitik gemacht werden. Damit kennt sie keine Zuständigkeiten von Ministerien. Denn eine gute und zukunftsorientierte Bildungs- und Familienpolitik muss für die Familien und ihre Kinder ein Sprungtuch und ein Sprungbrett sein.
Unser Antrag liefert hierfür eine preite Palette an Lösungen. Mit unserer Einschätzung sind wir nicht alleine. In der heutigen Anhörung haben viele Experten unsere Ideen und angeregten Maßnahmen unterstützt. Mit diesen Maßnahmen kann ein Grundstein gelegt werden, damit Bildungserfolge nicht länger von der sozialen Herkunft der Eltern abhängt.“
Dennis Maelzer:
„Die besten Bildungsorte sind und bleiben die Familien und das soziale Umfeld. Aus diesem Grund müssen wir Bildungs- und Familienpolitik zusammendenken. Wir wollen die Familie befähigen, für ihre Kinder das Beste zu ermöglichen. Die Sachverständigen haben uns heute darin bestärkt. Für uns gehören zu einer echten Familien- und Bildungsoffensive sozialraumorientierten Familienbüros, Bildungslotsen und Familienzentren an allen Kitas und Grundschulen. Durch diese Verzahnung der Maßnahmen erleichtern wir die Übergänge zwischen den einzelnen Stationen des Bildungsweges und verbessern das Wohl von Kindern und Familien.
Um Familien und damit auch die Kinder zu stärken, braucht es eine Personaloffensive, die nicht projektabhängig, sondern strukturell verankert ist. Chancengleichheit für jedes Kind gibt es nur mit deutlich mehr Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erziehern und weiteren wichtigen Berufen. Wir müssen sie gut ausbilden, gut bezahlen und sozial absichern. Für uns ist es besonders wichtig, den Kinderschutz in einem eigenständigen Gesetz zu verankern.“