Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von sechs Prozent für verfassungswidrig erklärt. Erforderlich ist jetzt eine baldige Neuregelung auf der Basis eines niedrigeren Zinssatzes.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen, die jeweils 15 Monate zinsfrei sind und anschließend mit jährlich sechs Prozent verzinst werden, nicht mehr realitätsgerecht und deshalb verfassungswidrig sei.
Mit seiner Entscheidung hat das Gericht einen Rahmen für die Neuregelung vorgegeben, die nun zügig in der nächsten Wahlperiode bis Juli 2022 umgesetzt werden und auf einem realitätsgerechten Zinssatz beruhen muss.
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss sich die Neuregelung rückwirkend auf das Jahr 2019 erstrecken. Es bewährt sich nun, dass Bund und Länder die Zinsbescheide bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig ergehen ließen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können somit von der rückwirkenden Neuregelung profitieren.“