Immer mehr Menschen sind im Alter auf die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste angewiesen. Das besondere Abhängigkeitsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten wird in der derzeitigen Rechtslage jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb in einem Positionspapier die Stärkung von Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege.
Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:
„Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt kontinuierlich: 2019 lag sie bereits bei 4,13 Millionen Menschen. Dabei werden vier von fünf pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut – häufig mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Bislang fehlt es aber an starken gesetzlich abgesicherten Verbraucherinnen und Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege. Es gilt im Wesentlichen das allgemeine Dienstvertragsrecht. Darin wird jedoch die besondere Abhängigkeit der pflegebedürftigen Person nicht zufriedenstellend berücksichtigt. Gerade in der palliativen und intensivmedizinischen Versorgung können so bedrohliche Situationen entstehen – zum Beispiel bei kurzfristigen Kündigungen. Das wollen und müssen wir ändern.
Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert daher zeitnah ein Gesetz, um Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte in der ambulanten Pflege zu stärken. Es braucht klare Schutzvorschriften, die Kündigungsfristen, Schriftformerfordernisse, klare Einsatzzeiten sowie die Pflicht zur Transparenz von Vertragsleistungen umfassen.
Weiterhin fordert die SPD-Fraktion im Bundestag einen Ausbau der ambulanten Hilfenetze. Gerade bei geringem Hilfebedarf, wie zum Beispiel bei der hauswirtschaftlichen Unterstützung, besteht eine große Versorgungslücke. Diese gilt es dringend zu schließen. Notwendig ist auch eine bessere Kontrolle der Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte im ambulanten Pflegemarkt. Niemand soll aus Unwissenheit benachteiligendes Verhalten dulden müssen oder vor der Durchsetzung seiner Rechte zurückschrecken aus Angst davor, nicht weiter versorgt zu werden.“