Mit Schulmail vom 27. Mai 2021 hat das Bildungsministerium in Nordrhein-Westfalen erklärt, dass Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen ab dem 31. Mai einen Nachweis über die unter Aufsicht durchgeführten Corona-Tests erhalten sollen, wenn sie dies wünschen.
Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Idee des Testnachweises ist grundsätzlich richtig und plausibel. Nach langem Hin und Her gibt es nun endlich regelmäßige Tests in den Schulen, die unter Aufsicht durchgeführt werden. Es ist nur konsequent, dass die Testergebnisse auch außerhalb der Schule anerkannt werden.
Allerdings dürfen die Schulen auf diesem Wege nicht zu Testzentren umfunktioniert werden. Gerade das passiert jetzt aber durch die Pläne der Ministerin, nach deren Vorgaben die Schulleitungen dafür Personal im Landesdienst einsetzen sollen. Am Ende geht das einmal mehr zu Lasten des Unterrichts. Wenn ab kommender Woche der Präsenzunterricht wieder startet, muss der Fokus auf dem Bildungsauftrag liegen. Durch die Pläne der Landesregierung werden die Lehrkräfte jetzt aber zur Umsetzung unnötig aufwändiger Bürokratie in Haft genommen.
Eine Lösung könnte dabei so einfach sein, wie der Blick in die europäische Nachbarschaft zeigt. In Österreich gibt es unter dem Motto ‚Eins, zwei, drei – ich bin frei‘ einen Testpass, der über ein einfaches Sticker- oder Stempel-System funktioniert. Die Schülerinnen und Schüler werden drei Mal die Woche getestet. Ist das Ergebnis negativ, wird ein Stempel in ein Heftchen gemacht und gilt dann auch außerhalb der Schule als Testnachweis. So eine Lösung wäre auch für NRW umsetzbar gewesen, wenn man sich nur früh genug damit beschäftigt hätte. Diese Chance hat die Landesregierung leider nicht genutzt.“