Der Bundesrat hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Hierzu erklärt Andreas Becker, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
„Der Bundesrat hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion lange eingesetzt. Das Gesetz sieht in vielen Rechtsbereichen deutliche Verbesserungen vor, was die Bedingungen für Wohnungsbau, Mieterschutz und Stadtentwicklung angeht. Jetzt ist die Landesregierung am Zug und muss das Bundesgesetz zeitnah für die vielen Kommunen in NRW nutzbar machen.
Die neuen Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen vor Ort sind darauf gerichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Einzelne Regelungen richten sich beispielsweise gegen Grundstücksspekulationen zulasten des Wohnungsbaus, für den Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen in Ortsteilen und Wohnquartieren und für die Belebung unserer Innenstädte.
Hierbei kommt den Kommunen vor Ort eine entscheidende Rolle zu. Daher darf die Landesregierung der Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Kommunen nicht im Wege stehen.
Die bisherige Festlegung von angespannten Wohnungsmärkten würde viele der neuen Möglichkeiten auf 18 von 396 Kommunen in NRW beschränken und große Chancen für neuen Wohnraum ungenutzt lassen. Damit möglichst viele Kommunen in NRW von den neu geschaffenen Instrumenten profitieren können, ist die Landesregierung jetzt am Zug: Sie muss die Gebietskulissen für angespannte Wohnungsmärkte auf einer wissenschaftlich fundierten Basis realitätsnah neu bestimmen. Sonst werden viele neue Chancen für mehr Wohnraum in NRW ungenutzt bleiben.“