Der Landtag von NRW hat gestern den Antrag der SPD-Fraktion „Impulse des Baulandmobilisierungsgesetzes für NRW schnell nutzen“ beraten.
Hierzu erklärt Andreas Becker, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
Am 7. Mai hat der Deutsche Bundestag das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion lange eingesetzt. Das Gesetz sieht in vielen Rechtsbereichen deutliche Verbesserungen vor, was die Bedingungen für Wohnungsbau, Mieterschutz und Stadtentwicklung angeht. Notwendig ist, dass dieses Bundesgesetz jetzt zeitnah durch die Landesregierung für viele Kommunen nutzbar gemacht wird.
Die neuen Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen vor Ort sind darauf gerichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Einzelne Regelungen richten sich beispielsweise gegen Grundstücksspekulationen zulasten des Wohnungsbaus, für den Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen in Ortsteilen und Wohnquartieren und für die Belebung unserer Innenstädte.
Hierbei kommt den Kommunen vor Ort eine entscheidende Rolle zu. Daher darf die Landesregierung der Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Kommunen nicht im Wege stehen.
Die bisherige Festlegung von angespannten Wohnungsmärkten würde viele der neuen Möglichkeiten auf 18 von 396 Kommunen in NRW beschränken und große Chancen für neuen Wohnraum ungenutzt lassen. Nur so können die Kommunen in NRW von den neu geschaffenen Instrumenten profitieren. Sonst werden viele neue Chancen für mehr Wohnraum in NRW ungenutzt bleiben.