Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz wird die europäische Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in das deutsche Steuerrecht umgesetzt. In der Europäischen Union gelten damit einheitliche und schärfere Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Der Finanzausschuss hat heute das ATAD-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird die europäische Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in das deutsche Steuerrecht umgesetzt. Damit werden in der gesamten Europäischen Union geltende Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen eingeführt. Diese Regelungen ergänzen die bereits bestehenden Missbrauchsbekämpfungsregelungen, wie die Zins- und Lizenzschranke.
Die Maßnahmen richten sich vor allem gegen Besteuerungslücken, die durch die Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen entstehen (sogenannte hybride Gestaltungen). Aufgrund dieser Differenzen konnten Gewinne steuerfrei in andere Länder transferiert oder Betriebsausgaben mehrfach von der Steuer abgezogen werden.
Zudem soll die Hinzurechnungsbesteuerung verschärft werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Einkünfte aus Deutschland auf eine Tochtergesellschaft in ein Niedrigsteuerland verlagern und damit einer Besteuerung entgehen.
Ein wichtiger Punkt besteht auch in der Modernisierung der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen. Erfolgt ein Wegzug ins Ausland, müssen die in Deutschland entstandenen und bisher unversteuert gebliebenen Wertsteigerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften aufgedeckt und über einen Zeitraum von sieben Jahren besteuert werden. Durch diese Anpassung der Wegzugsbesteuerung kann Steuerflucht wirksam verhindert werden.“