Nach monatelangem Ringen hat sich die Verkehrsministerkonferenz heute auf einen Kompromiss zu einer Reform des Bußgeldkatalogs geeinigt. Alle bereits im letzten Jahr beschlossenen unstrittigen Bußgelder können rechtssicher umgesetzt werden. Ein Fahrverbot bereits bei niedrigeren Tempoverstößen wird es nicht geben, allerdings werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen deutlich erhöht. Die StVO-Novelle musste wegen eines Formfehlers neu verhandelt werden.
Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:
„Mit dem heutigen Kompromiss geht ein der Sache unwürdiges Kräftemessen zwischen Grünen und Union zu Ende, die jeweils in den vergangenen Monaten einer Lösung im Weg gestanden haben.
Wir haben von Anfang an auf eine schnelle Lösung gesetzt, um die dringend notwendigen Verbesserungen für die Verkehrssicherheit auf den Weg bringen zu können. Auch ohne die ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote wird es durch die teils deutlich höheren Bußgelder künftig eine größere abschreckende Wirkung geben. Damit ist heute ein guter Tag für die Verkehrssicherheit.“
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:
„Vernunft setzt sich nicht immer durch, manchmal braucht es die abschreckende Wirkung hoher Bußgelder, die wirklich schmerzen. Nur so können vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende besser geschützt werden. Das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern. Durch die politische Blockade wurden auch längst unstrittige Bußgelderhöhungen – etwa für das Befahren von Rettungsgassen oder das Parken auf Geh- und Radwegen – aufgehalten. Das Bundesverkehrsministerium muss nun schnellstmöglich und ohne weitere Verzögerungen einen Verordnungsvorschlag vorlegen.“