Der Finanzausschuss hat heute die Begrenzung sogenannter Share Deals beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien beschlossen. Mittels Share Deals umgehen Immobilienkonzerne seit Jahren die fällige Grunderwerbsteuer. SPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Einschränkung dieser Steuergestaltung verständigt, aber die CDU/CSU-Fraktion hat das entsprechende Gesetz lange blockiert. Wir haben nun die Blockade der Union gebrochen und einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Steuervermeidung erzielt.
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin;
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen. Finanzstarke Unternehmen entziehen sich jedoch häufig der Besteuerung, indem sie nicht das Grundstück selbst, sondern Anteile (shares) an der grundstückshaltenden Gesellschaft erwerben. Wenn innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile auf neue Anteilseigner übergehen, wird nach geltender Rechtslage keine Steuer fällig.
Um diese Steuerumgehung einzudämmen, verschärfen wir die geltenden Bedingungen. Künftig wird Grunderwerbsteuer bereits dann fällig, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren erworben werden. Damit ist dieses Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt auf unserem Weg hin zu mehr Steuergerechtigkeit.
Es ist kein Geheimnis, dass die SPD-Fraktion eine noch verbindlichere Regelung zur Bekämpfung von Steuervermeidung mittels Share Deals wollte. Wir haben im parlamentarischen Verfahren gefordert, dass Share Deals künftig bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Gesellschaftsanteile der Grunderwerbsteuer unterliegen, um letztlich dieses Steuerschlupfloch zu schließen. Leider hat die CDU/CSU diese Forderung abgelehnt und damit eine noch effektivere Regelung verhindert.“