Unlautere Handelsbedingungen in der Lebensmittellieferkette müssen ohne Wenn und Aber verboten werden. Darüber gab es zunächst auch Einigkeit mit der Union. Doch nun droht ein konsequentes Verbot im Rahmen der Umsetzung der UTP-Richtlinie am Widerstand des CDU-Wirtschaftsflügels zu scheitern.
Johann Saathoff, zuständiger Berichterstatter:
„Wir brauchen ein Verbot aller in der sogenannten Grauen Liste der UTP-Richtlinie aufgeführten Handelspraktiken. So sollte der Handel etwa von Erzeugern und Zulieferern keine Gebühr mehr dafür verlangen dürfen, dass er ihre Produkte in seinen Läden anbietet. Bisher führt die Abhängigkeit der Zulieferer vom Handel dazu, dass sie solche Vertragsbedingungen akzeptieren müssen, damit ihre Ware überhaupt in den Handel kommt.“
Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:
„Ein wirksames Verbot unfairer Handelsbedingungen muss zudem über die Graue Liste hinausgehen. Die Verbotsliste muss offengehalten werden. Denn angesichts der Marktmacht der großen vier Lebensmitteleinzelhändler ist mit großer Kreativität zu rechnen: Es werden neue Wege und Vertragsbedingungen gefunden werden, die das Ungleichgewicht zu Lasten der vorgelagerten Lebensmittellieferkette bis hin zu den Landwirten ausnutzen.
Die UTP-Richtlinie muss bis Mai 2021 umgesetzt werden. Die Position der SPD-Fraktion ist klar, unsere Forderungen liegen seit Monaten vor. Doch unklar ist immer noch, wo CDU und CSU stehen, wenn es um den Schutz von Landwirten, Lebensmittelhandwerk und kleinen Lieferanten vor unfairen Handelsbedingungen geht.“