EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni und Handelskommissar Valdis Dombrovskis haben heute angekündigt, welche Kriterien sie für künftige wirtschaftliche Empfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten anlegen wollen. In der Debatte geht es um die Frage, wie und wann die gelockerten Schulden- und Defizitregeln nach der Corona-Krise wieder angezogen werden und wie sie reformiert werden könnten.
Joachim Schuster, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:
„Wir brauchen eine Investitionswelle für Europa gegen die Krise, die der Stabiltitäts- und Wachstumspakt nicht verhindern darf. Eine Reform muss das 60-Prozent-Ziel ändern und neue Regeln setzen, damit öffentliche Investitionen bei der Neuverschuldung berücksichtigt werden. Wir brauchen außerdem mehr Spielraum für antizyklische Maßnahmen in Krisenfällen, die passgenauer auf die wirtschaftlichen Entwicklungspfade der einzelnen Mitgliedsstaaten ausgerichtet sind. Gelingt eine solche Reform, wäre die Ausweichklausel insgesamt obsolet. Denn eine Ausweichklausel, die faktisch das gesamte Regelwerk in Krisenzeiten außer Kraft setzt – wie jetzt in der Coronakrise – ist nur erforderlich, wenn das Regelwerk selbst keine Flexibilität zulässt.
Es ist völlig richtig, die Regeln des Stabilitätspaktes weiter außer Kraft zu setzen, um den fiskalischen Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Eine frühzeitige Umkehr dieses haushaltspolitischen Kurses wäre fatal für eine nachhaltige Erholung. Eine Rückkehr zu den bisherigen Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts und zu dem verankerten Verschuldungsziel ist angesichts der Coronakrise und ihrer Folgen völlig unrealistisch.
Ich bin der Überzeugung, dass zur Deaktivierung der Klausel zwei Voraussetzungen erfüllt werden müssen: Zum einen müssen die einzelnen Mitgliedstaaten wieder zurück auf einem stabilen und nachhaltigen Wachstumspfad sein. Zum anderen muss die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes abgeschlossen sein, die das erheblich gestiegene Niveau der Staatsverschuldung und zukünftige Herausforderungen durch die digitale Transformation und die Bewältigung des Klimawandels adäquat berücksichtigt.”