Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz schafft hier Abhilfe.
Sascha Raabe, entwicklungspolitischer Sprecher;
Kerstin Tack, Sprecherin für Arbeit und Soziales;
Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:
„Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat im Kabinett einen Gesetzentwurf mit starken Durchsetzungsbestimmungen eingebracht. Besonders hervorzuheben sind der hohe Bußgeldrahmen, der bei großen Unternehmen mehrere Millionen Euro beträgt, und der mögliche Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Das wird eine präventive Wirkung entfalten und einen effektiven Beitrag zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten leisten.
Von Menschenrechtsverletzungen Betroffene können künftig zudem leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozesstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen können. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektiven Lieferkettengesetze in Europa haben.
Ebenfalls sehr begrüßenswert ist die breite Definition der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Unternehmen sind künftig verpflichtet, angemessene Löhne zu garantieren. Das ist ein Meilenstein im weltweiten Kampf gegen Ausbeutung und Hungerlöhne. Wir werden im parlamentarischen Verfahren das Gesetz nicht vom Wirtschaftsflügel der Union verwässern lassen.“