Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission auf, bei Verstößen eines Mitgliedstaats gegen Rechtsstaatlichkeits-Prinzipien EU-Gelder einzubehalten. Die im vergangenen Jahr beschlossene sogenannte Haushaltskonditionalität, die dieses Vorgehen erlaubt, müsse endlich angewandt werden. Das unterstreichen die Abgeordneten in einer Resolution, die heute abgestimmt wird.
Katarina Barley, Vize-Präsidentin des EU-Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:
“Das Europaparlament setzt der Kommission ein Ultimatum: Wenn Ursula von der Leyen nicht bald gegen Rechtsstaatsünder vorgeht, wird das Parlament sie auf Untätigkeit verklagen.
An jedem Tag, den die EU-Kommission den Rechtsstaatsmechanismus nicht anwendet, bröckeln die Grundfesten der EU. An jedem Tag, den von der Leyen zögert, wandern EU-Gelder unwiederbringlich in korrupte Taschen, werden Richterinnen und Richter bis in ihr Privatleben hinein verfolgt, verschwinden freie Medien. Anstatt endlich dagegen vorzugehen, beugt sich die EU-Kommission den Rechtsstaatssündern unter den Mitgliedsstaaten.
Das Europäische Parlament wird nicht zögern, den Europäischen Gerichtshof anzurufen und die Kommission damit zum Handeln zu bewegen.“