Matthias Bartke, Sprecher AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, zur Reform der Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete:
„Erst der Fall Philipp Amthor, der Aktienoptionen für Lobbytätigkeiten erhalten hat. Dann die Lobbyaffäre um Wirecard und Karl-Theodor zu Guttenberg. Und jetzt der Vorwurf der Bestechlichkeit gegenüber Georg Nüßlein: Wir fragen uns, wie viele Skandale die Unionsfraktion noch braucht, um Änderungen der Transparenzregeln für Mandatsträger herbeizuführen. Die SPD-Fraktion fordert nun deutliche Verschärfungen, um dem schwindenden Vertrauen in die Politik entgegenzuwirken.
Vor allem bei der Anzeigepflicht für Unternehmensbeteiligungen müssen wir dringend nachbessern. Wir erwarten, dass Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen anzeigepflichtig werden. Seit Herbst letzten Jahres sind wir im Gespräch mit der Union über einen entsprechenden Gesetzentwurf, der genau das regelt. Die Gespräche liegen aber derzeit auf Eis, da die Union Bedenken hat. Wir hoffen, dass sie den Fall Nüßlein nun zum Anlass nimmt, das dringend notwendige Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit uns nun doch noch zu Ende zu bringen.“