Der von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachte Gesetzesentwurf zum Sozialschutzpaket III wird heute im Bundestag in erster Lesung beraten. Damit sollen besonders Menschen, die wegen der Corona-Pandemie unverschuldet vor Existenzproblemen stehen, mit weiteren Hilfen unterstützt werden.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Dagmar Schmidt, stellvertretende Sprecherin;
Ulla Schmidt, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien:
„Die Corona-Pandemie trifft vor allem diejenigen besonders, die schon vorher hilfebedürftig waren oder die es durch die Pandemie geworden sind. Mit dem Gesetzesentwurf stärken wir erneut das soziale Sicherungsnetz und unterstützen all diejenigen, die es jetzt am dringendsten brauchen. Wir verlängern den erleichterten Zugang zur Grundsicherung, damit niemand seine Wohnung oder seine Rücklagen fürs Alter aufgeben muss. Erwachsene im Grundsicherungsbezug erhalten einen Bonus von 150 Euro für erhöhte Alltagsausgaben.
Die Sonderregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung wurde ebenfalls verlängert, damit erhöhte Kosten durch Lieferung oder Abholung von Mittagessen weiter gedeckt sind. Darüber hinaus wird es einen Kinderbonus von 150 Euro geben, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. So kommt die Hilfe dort an, wo sie dringend gebraucht wird.
Soloselbstständige, vor allem in der Kunst- und Kulturbranche, sind besonders hart betroffen. Deshalb haben wir die Mindesteinkommensgrenze von 3900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz auch für das Jahr 2021 ausgesetzt und stocken das Programm „Neustart Kultur“ für Kultureinrichtungen mit einer weiteren Milliarde auf. Das Sozialschutzpaket III hilft vielen Menschen, besser durch die Krise zu kommen.“