Das Bundeskabinett hat heute die Weichen für ein ausgewogenes und modernes Urheberrecht gestellt. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht schafft ein Urheberrecht, das eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kulturwirtschaft sicherstellt, Interessen ausgleicht und dabei, wo immer möglich, auf das Instrument automatischer Uploadfilter verzichtet.
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher;
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:
„Der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf für die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie gleicht die Interessen der Kreativen und ihrer Verwerter und der Nutzerinnen und Nutzer ausgewogen aus. Das Recht auf faire und angemessene Vergütung kreativer Leistung wird weiter gestärkt. Die heute weit verbreiteten und gängigen Nutzungsformen urheberrechtlich geschützter Werke und die Rolle, die Plattformen faktisch innehaben, werden anerkannt und finden erstmal Eingang in das Urheberrecht. Unter Wahrung der Meinungsfreiheit werden so all diese berechtigten Interessen bestmöglich ausgeglichen.
Plattformen haften für Rechtsverletzungen der Nutzerinnen und Nutzer und werden künftig verpflichtet, Lizenzen zu erwerben. Exklusivvermarktung bleibt aber dennoch möglich
Kreative erhalten einen Direktvergütungsanspruch und profitieren von neuen Transparenzvorschriften über die gesamte Lizenzkette. Damit wird ihre Position insbesondere gegenüber den Streaminganbietern bei der Durchsetzung einer fairen Vergütung gestärkt.
Eine Bagatellschranke erlaubt geringfügige Nutzungen für nutzergenerierte Inhalte und stellt zugleich eine Vergütung seitens der Plattformen sicher. Das verhindert Overblocking und schützt die Kommunikationsfreiheit, denn Uploadfilter können gesetzlich erlaubte Nutzungen wie Zitate nicht erkennen. Rechteinhaber können mit einem ‚Red Button‘ unkompliziert einer Verletzung ihrer Rechte entgegentreten.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir sicherstellen, dass dieser Ausgleich aller Interessen und die Sicherstellung einer fairen und angemessenen Vergütung nicht aus dem Gleichgewicht kommen. Wir werden ein modernes Recht schaffen, dass allen Akteuren hilft, ihre Geschäftsmodelle, Vertriebswege und Verteilmechanismen zu modernisieren und an die heutige Welt anzupassen – zum Nutzen aller, besonders der Urheber und ausübenden Künstlerinnen und Künstlern selbst. Dazu gehört auch, dass alle Nutzungsformen als Berechnungsgrundlage für die faire und angemessene Vergütung einbezogen werden.“