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Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Expertenanhörung zum Entwurf eines Wohnraumstärkungsgesetzes der Landesregierung beschäftigt. Hierzu erklären Christian Dahm, heimischer SPD-Landtagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender, und Andreas Becker, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Christian Dahm:

„Dieser Gesetzentwurf ist kein großer Wurf. Er übernimmt im Wesentlichen die bewährten Vorschriften des im Jahr 2014 verabschiedeten Wohnungsaufsichtsgesetzes. Wichtig für eine Überarbeitung des Gesetzes sind hingegen die Regelungen zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum durch gewerbliche Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken. Diese entziehen dem Wohnungsmarkt gerade in Großstädten wichtigen Wohnraum. Darüber hinaus braucht es wirksame Regelungen für die Zweckentfremdung von Wohnraum durch die menschenunwürdige Unterbringung von Werkarbeiter der Fleischindustrie und anderer Industriezweige. In beiden Fällen sind die Vorschriften halbherzig, rechtsunsicher und letztlich wenig wirksam. Es zeigt sich wieder einmal, dass Ministerin Scharrenbach als Wohnungs- und Bauministerin ihrer Verantwortung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht gerecht wird und ausschließlich die Interessen der ihr nahestehenden Lobbyverbände bedient.“

Andreas Becker:

„Eine wirkliche Verbesserung bringt der Gesetzesentwurf nicht. Die formulierten Mindestanforderungen für alle Wohn- und Unterbringungsformen greifen zu kurz. Es erfolgt keine wirksame Stärkung der Instrumente für die kommunale Wohnungsaufsicht, was vorbeugende Eingriffe gegen Verwahrlosung von Wohnraum und Wohnanlagen betrifft. Auch die Interessen der Mieterinnen und Mieter werden unzureichend berücksichtigt. Hinsichtlich der Kurzzeitvermietung von Mietwohnraum zu touristischen Zwecken bringen die Schutzregelungen zum Erhalt von Mietwohnraum für die angestammte Wohnbevölkerung keine Sicherheit. Die Fraktionen von CDU und FDP wollen diese Regelungen aushöhlen und für die Praxis weitgehend unwirksam machen. Mit diesem Gesetzentwurf wird es keine verbesserte Wohnungsaufsicht der Kommunen geben können. Letztlich geht diese Politik zu Lasten der Mieterinnen und Mietern in Nordrhein-Westfalen.“