Im Zusammenhang mit der Möglichkeit zur Ausweitung des Kinderkrankengelds droht Eltern die nächste Verwirrung. Einem Beitrag von ZEIT ONLINE (11. Januar 2021) zufolge, der sich dabei auf eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bund stützt, sollen Eltern, die wegen des Lockdowns weitere Kinderkrankentage in Anspruch nehmen wollen, ihrer Krankenkasse dazu eine Bescheinigung vorlegen, „dass die Schule oder die Kita geschlossen ist.“ In NRW sind die Kitas jedoch bekanntlich nicht geschlossen. Stattdessen hat Familienminister Stamp nur an die Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst nicht in die Kita zu bringen.
Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Anforderungen zur Ausweitung des Kinderkrankengelds führen leider zu massiver Verunsicherung bei den betroffenen Eltern, aber auch bei Einrichtungen, in der Ärzteschaft und bei Krankenkassen.
Wenn Minister Stamp die Eltern von Kita-Kindern auffordert, möglichst auf eine Betreuung zu verzichten, muss der Lohnersatz für sie auch sichergestellt sein. Keine Familie darf am Ende die Sorge haben, im Nachhinein mit massiven finanziellen Einbußen konfrontiert zu werden.
Die Landesregierung muss umgehend für Klarheit sorgen, wo und unter welchen Voraussetzungen Eltern das Kinderkrankengeld geltend machen können. Es darf am Ende keine Lösung geben, bei der die Brieftasche über den Gesundheitsschutz entscheidet.“