Dazu Bärbel Bas:
“Die Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, brauchen dringend Unterstützung und die bekommen sie jetzt. Mit unserem heutigen Beschluss weiten wir den Anspruch auf das Kinderkrankengeld aus. Damit schaffen wir eine schnelle und rückwirkende Lösung, die den Eltern die nötige Planungssicherheit gibt. Wir verdoppeln den Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Elternteil auf bis zu 20 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte auf bis zu 40 Arbeitstage für 2021. Zudem weiten wir die Anspruchsberechtigung aus, etwa auf Schul- und Kitaschließungen.
Wichtig ist auch, dass die Kosten dieser Unterstützungsleistung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen werden. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist der vorgesehene Kostenausgleich durch Steuermittel folgerichtig.
Die Pandemie stellt gerade Eltern von kleineren Kindern vor besondere Herausforderungen. Mit dem heutigen Beschluss wollen wir sie gezielt entlasten.”