Künftig sollten in den ersten zwei Jahren des Bezugs von Grundsicherung erhebliches Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden.
Kerstin Tack:
“Auch in der Krise müssen wir an Morgen denken – und das tut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit der geplanten Reform. Hohe Mieten, ein umkämpfter Wohnungsmarkt und die Schwierigkeit einen neuen Job zu finden – das wird für viele Bürgerinnen und Bürger auch nach der Krise Realität bleiben. Der Sozialstaat sollte unterstützend zur Seite stehen und das Leben der Menschen nicht zusätzlich erschweren. Deswegen sollen künftig in den ersten zwei Jahren des Bezugs von Grundsicherung erhebliches Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden.”