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Der Deutsche Bundestag wird heute einer Rechtsverordnung zustimmen, wonach die Aufstellung der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie der Landeslisten zur Bundestagswahl 2021 auch unter Zuhilfenahme von digitalen Medien oder im ausschließlich schriftlichen Verfahren erfolgen kann.

Mahmut Özdemir, zuständiger Berichterstatter:

„Die Corona-Pandemie und die geltenden Hygienevorschriften führen dazu, dass die Versammlungen der Parteien zur Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten sowie ihrer Landeslisten vielerorts nicht stattfinden können. Zugleich lässt das Bundeswahlgesetz nicht zu, dass diese Versammlungen elektronisch, also beispielsweise über Videokonferenzen, stattfinden können.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Problemlage bereits im Sommer erahnt und gemeinsam mit der Union das Bundeswahlgesetz dahingehend geändert, dass der Bundesinnenminister im Fall einer Naturkatastrophe oder ähnlichen Notlage eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages erlassen kann. Danach können diese Aufstellungsverfahren dann auch durch Video­konferenzen erfolgen. Diese Lage ist nun da. Wir haben im Innenausschuss die Rechtsverordnung des Bundesinnenministers geprüft und wichtige Klarstellungen erreicht.

Die Parteien können nun ihre Kandidatinnen und Kandidaten sowie ihre Landeslisten rechtlich sicher auch unter Zuhilfenahme von Videokonferenzen und anderer elektronischer Kommunikation oder im schriftlichen Verfahren nominieren und aufstellen. Wichtig ist, dass die endgültige Abstimmung per Brief- oder Urnenwahl stattfinden muss. Es gilt aber weiterhin der Grundsatz, dass eine Präsenzveranstaltung, wo möglich und vertretbar, vorgeht.

So ist die Vorbereitung der Bundestagswahl am 26. September 2021 gesichert. Allen Parteien im Land werden damit neben dem Grundsatz im Bundeswahlgesetz Verfahrenserleichterungen mit moderner Technik oder ganz konventionellem schriftlichen Verfahren ermöglicht.“