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Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat für die kommende Plenardebatte (16.-17. Dezember 2020) den Antrag „Einkommensverluste durch die Folgen der Corona-Pandemie dürfen nicht zum Wohnungsverlust führen: Das Kündigungsmoratorium muss wieder aufgenommen werden“ eingebracht.

Andreas Becker, bau- und wohnpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu:

„In einer Zeit, in der ein Viertel aller Deutschen Zahlungsschwierigkeiten durch die Corona-Krise befürchtet, dürfen wir nicht zulassen, dass auch noch die Angst vor dem Verlust der Wohnung dazu kommt. Viele Vermieter verhalten sich sehr sozial, aber leider nicht alle. Wir setzen uns deshalb im Landtag dafür ein, dass das im Sommer ausgelaufene Kündigungsmoratorium bis mindestens 30. Juni 2021 verlängert wird. Für uns ist klar: Durch Corona darf es nicht zum Wohnungsverlust kommen.

Der starke Anstieg von Wohngeldanträgen bestätigt uns in unserem Anliegen. Nach einem Jahr Pandemie müssen insbesondere Mieterinnen und Mieter mit corona-begingt geringerem Einkommen um ihre Zahlungsfähigkeit bangen. Die Rücklagen der Mieterinnen und Mieter sind aufgebraucht. Kurzarbeit und der Verlust von Mini-Jobs sind für viele pandemiegebeutelte Haushalte in NRW immer noch Realität. Der finanzielle Druck, der auf ihnen lastet, ist enorm.

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW unterstützt deshalb die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Mieterbundes, dass wegen corona-bedingter Zahlungsrückstände keiner Mieterin und keinem Mieter gekündigt werden darf. Wir appellieren dringend an die Landesregierung, sich auf Bundesebene für Mieterinnen und Mieter einzusetzen. Das Kündigungsmoratorium muss wieder aufgenommen werden!“