Wir erhöhen mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz die Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte nicht nur in der Fleischindustrie.
Kerstin Tack:
“Gute Arbeitsbedingungen und angemessene Unterkünfte gehen Hand in Hand. Nicht nur in der Fleischindustrie bestehen Missstände bei der Unterbringung von oft ausländischen Beschäftigten. Gammel-Unterkünfte mit horrenden Mieten müssen branchenübergreifend der Vergangenheit angehören. Deswegen erhöhen wir mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz die Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte nicht nur in der Fleischindustrie. Diese Anforderungen gelten immer dann, wenn die Unterbringung direkt oder indirekt auf Veranlassung des Arbeitgebers geschieht auch, wenn die Unterkünfte außerhalb des Betriebsgeländes liegen.”