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Das Europäische Parlament hat am Dienstag, 24. November 2020 für Änderungen an einem Initiativbericht zu einem Recht auf Reparatur gestimmt. Demnach sollen die Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen gestärkt werden, um einen nachhaltigeren Konsum zu ermöglichen.

Evelyne Gebhardt:

„Die ökologische Wende kann nur zusammen mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern gelingen. Eine deutliche Mehrheit der Menschen in der EU repariert lieber defekte Produkte als sie wegzuwerfen. Doch aktuell sind die Hürden zu hoch und es fehlen Anreize. Wir fordern ein wirksames Recht auf Reparatur von der EU-Kommission, das den Zugang zu Reparatur-Dienstleistungen und Ersatzteilen erleichtert und erschwinglich macht. Ein nachhaltiger Konsum darf kein Luxus für wenige Privilegierte bleiben.“

„Der Gesetzgeber muss Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. Betrügerische Praktiken wie eine beabsichtigte Abnutzung oder Alterung von Produkten schaden nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch der Umwelt. Zum Glück konnten die Konservativen und Liberalen sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, es müsse eine Absicht der Hersteller bei einer geplanten Alterung von Produkten nachgewiesen werden. Nachhaltigen Konsum fördern wir nicht, indem wir Verbraucherinnen und Verbrauchern Steine in den Weg legen.“

Neben einem Recht auf Reparatur und einem Verbot der vorzeitigen Produkt-Alterung enthält der Bericht nach erfolgreichen Änderungen nun auch Forderungen nach einer Kennzeichnung über die Reparierbarkeit von Produkten, ein Verbot des Greenwashings sowie Maßnahmen gegen die Zerstörung unverkaufter Produkte oder von Produkten, deren Haltbarkeit abgelaufen ist. Die Ergebnisse der finalen Abstimmung über den Initiativbericht werden am Mittwoch, 25. November 2020, bekanntgegeben.