Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich gemeinsam mit dem Koalitionspartner auf Änderungen im Inkassokostenrecht geeinigt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht ist ein wichtiger Schritt für Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch für die Inkassobranche.
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:
„Inkassokosten sollten, gerade im Bereich der kleinen Forderungen, diese nicht übersteigen. Das ist wesentlicher Inhalt der Einigung. Es deckt sich auch mit dem Code of Conduct, den sich der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen als Verhaltenscodex gesetzt hat.
Selbstverpflichtungen allein genügen in diesem Bereich aber nicht. Wir senken unter anderem die Geschäftsgebühr und auch die Einigungsgebühr im Bereich von Forderungen bis 1.000 Euro. Die Ersatzfähigkeit im Fall einer Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten wird auf seltene Fälle beschränkt. Darüber hinaus verankern wir weitere Hinweis- und Informationspflichten für Unternehmer, durch die Verbrauchern deutlich gemacht wird, dass sie bei Verzug zum Ersatz von Inkassokosten verpflichtet sein können. Ebenso schaffen wir Möglichkeiten für eine weitere Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht.
Gleichzeitig haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt zu sogenanntem Identitätsdiebstahl Gespräche im Hinblick auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu führen. Identitätsdiebstahl ist nicht nur das Nutzen einer Adresse, eines Namens und Daten einer Person, sondern greift sehr stark in das persönliche Umfeld der Menschen ein. Deshalb sollen wir hier etwas tun, damit Identitätsdiebstahl in Deutschland nicht mehr stattfinden kann.”