Das Bundesinnenministerium verzichtet seit gestern bei Besuchsreisen von unverheirateten Personen zu ihrem in Deutschland lebender Partnerin oder Partner auf die Voraussetzung eines vorherigen gemeinsamen Aufenthalts in unserem Land.
Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin;
Uli Grötsch, zuständiger Berichterstatter:
„Wir haben es gemeinsam geschafft. Seit gestern müssen binationale Paare die Voraussetzung eines Treffens in Deutschland nicht mehr erfüllen. Es reicht also ab sofort aus, glaubhaft darzulegen, dass die Partner sich in einem der weiteren 194 Länder dieser Welt getroffen haben. Ausreichend für diesen Nachweis über ein persönliches Treffen sind die Vorlage von Passstempeln oder Reiseunterlagen.
Deutschland geht damit über die Regeln in einigen anderen EU-Staaten hinaus, wo immer noch gefordert wird, dass die Beziehung eine bestimmte Zeit vor den Reisebeschränkungen bestanden hat.
Wir freuen uns sehr, dass unser gemeinsamer Druck auf Bundesinnenminister Seehofer gefruchtet hat. Wir möchten uns bei allen betroffenen Paaren für ihre Geduld bedanken.“