Die SPD-Bundestagsfraktion will Geldwäsche effektiver bekämpfen und begrüßt den heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche.
„Geldwäsche ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem in Deutschland, weil Kriminelle dadurch ihre mittels Straftaten erlangten Gelder nutzen können. Diese Gelder sind auch Kapital für neue Straftaten. Dagegen müssen wir vorgehen.
Aus dem Jahresbericht der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes für 2019 geht hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland stark gestiegen ist. Die Zahl der Meldungen erhöhte sich binnen Jahresfrist um fast 50 Prozent auf 114.914 Verdachtsfälle. Gegen die deutliche Zunahme der Geldwäsche braucht es ein härteres und effektiveres Vorgehen.
Nach dem Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht ist Geldwäsche künftig strafbar, unabhängig davon aus welcher Straftat die Gelder stammen. Bislang war Geldwäsche nur bei bestimmten Vortaten strafbar, hierdurch entstanden Strafbarkeitslücken, die wir jetzt schließen. Die Strafverfolgung wird dadurch deutlich effektiver.
Um die oft komplizierten Strafverfahren effektiver durchzuführen, sollen künftig die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte für Geldwäsche-Verfahren zuständig sein, wenn zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.
Um der stetig ansteigenden Zahl der Geldwäschefälle schnell und umfassend zu begegnen, wollen wir diesen guten Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren beraten und zeitnah verabschieden.”