Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas, zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege:
„Das ‚Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege‘ trägt seinen Namen zu Recht. Mit 20.000 neuen Assistenzstellen in der Altenpflege, mit zusätzlichen Mitteln für Hebammen und mit mehr Geld für Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin im ländlichen Raum unterstützen wir Pflegebedürftige, Schwangere, junge Familien, Kinder und Jugendliche.
Gute Versorgung muss auch gut finanziert sein. Auch in der Krise wollen wir stabile Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Pandemiebekämpfung viele gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie trägt zum Beispiel die Kosten für Corona-Tests. Diese Leistungen dürfen nicht alleine zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehen. Es ist daher richtig, dass die Krankenkassen dafür im kommenden Jahr einen um fünf Milliarden Euro höheren Steuerzuschuss bekommen. So werden Leistungen für alle auch von allen bezahlt.
Im Entwurf ist vorgesehen, acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds zu überführen. Dies müssen wir im parlamentarischen Verfahren genau prüfen – insbesondere weil wir in die Beitragsautonomie und in Rücklagen eingreifen, die aus Beiträgen gebildet wurden.“