Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zum Beherbergungsverbot zeigen, wie wichtig es ist, dass der Bundestag endlich konkretere Rahmenbedingungen für die Corona-Schutzmaßnahmen festlegt.
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:
„Die Entscheidungen des VGH Mannheim und des OVG Lüneburg sind zu begrüßen und müssen Anlass sein, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Das Beherbergungsverbot ist unverhältnismäßig, weil ungeeignet. Die vielen Neuinfektionen wurden vor allem durch private Feiern ausgelöst, nicht von Deutschen Inlandstouristen. Wenn die Hygieneregeln eingehalten werden, macht es keinen Unterschied, ob man zuhause oder in einem Hotelzimmer übernachtet. Jetzt sollte das Beherbergungsverbot auch in den anderen Bundesländern aufgehoben werden.
Die Entscheidung der Verwaltungsgerichte zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bundestag endlich konkretere Rahmenbedingungen für die Corona-Schutzmaßnahmen festlegt. Der Bundestag muss über wesentliche Grundrechtseingriffe selbst entscheiden. Dabei sind die Grundrechte der Bürger und vor allem die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu beachten. Das Parlament muss der Regierung vorgeben, unter welchen Bedingungen Grundrechtseinschränkungen möglich sind – und wo Grenzen erreicht sind.
Der diese Woche vorgelegte Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Spahn löst die verfassungsrechtlichen Probleme nicht. Corona-Schutzmaßnahmen sind nötig, aber sie müssen rechtmäßig sein und dazu brauchen wir im Infektionsschutzgesetz eine präzisere Rechtsgrundlage und gesetzlich geregelte Standardmaßnahmen.“