Im Zuge der Nachverhandlungen zum aktuellen Konjunkturpaket teilte das Bundesinnenministerium gestern nach intensivem Austausch mit dem Kuratorium für politische Bildung des Deutschen Bundestages mit, dass die Träger der politischen Bildung in die „Überbrückungshilfen“ explizit als antragsberechtigt aufgenommen werden.
Daniela Kolbe, zuständige Berichterstatterin:
„Dass sich das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie darauf verständigt haben, dass die Träger der politischen Bildung ab sofort von den ‚Überbrückungshilfen‘ im Konjunkturpaket der Bundesregierung profitieren können, ist ein überaus wichtiger Schritt. Durch die finanziell schwierige Lage der Träger vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie ist diese Antragsberechtigung dringend notwendig. Die Träger konnten bislang das im Konjunkturpaket vorgesehene Sofortkreditprogramm in Anspruch nehmen, die Antragsberechtigung für die Zuschüsse des Bundes ist vor dem Hintergrund des besonderen rechtlichen Status der Gemeinnützigkeit vieler Träger jedoch eine entscheidende Maßnahme, um die finanzielle Grundlage der wichtigen Arbeit der Bildungsträger weiterhin gewährleisten zu können. Eine Bezuschussung mittels Konjunkturmaßnahmen der Länder kann ergänzend erfolgen.
Unser Bildungssystem ist auf allen Ebenen in erheblichem Ausmaß von der Krise betroffen. Die Existenz der Trägerstrukturen der für unsere Gesellschaft grundlegend wichtigen politischen Bildung muss gesichert werden. Politische Bildung befähigt Bürgerinnen und Bürger zum Erfahren von Selbstwirksamkeit in unserem demokratischen System und ist damit eine überaus relevante Aufgabe des Gemeinwohls. Die Antragsberechtigung der Träger ist deshalb ein wichtiges Signal.“