2013 haben die Vereinten Nationen den 30. Juli zum Welttag gegen Menschenhandel erklärt. Der Aktionstag soll ein Zeichen gegen Ausbeutung setzen und den Blick auf die Opfer von Menschenhandel und Versklavung richten.
Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:
„Menschenhandel stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Der Handel mit Menschen findet zu unterschiedlichen Zwecken statt, sei es Zwangsprostitution, Arbeitsausbeutung oder Organentnahme. Er tritt weltweit, aber auch in Deutschland auf.
In Deutschland konzentriert sich der Menschenhandel vor allem auf den Bereich Prostitution und Arbeitsausbeutung. Für eine verbesserte Bekämpfung des Menschenhandels muss die internationale Zusammenarbeit gestärkt und die Verfolgung von Menschenhändlern intensiviert werden. Nur durch eine konsequente länderübergreifende Zusammenarbeit lassen sich internationale Netzwerke zerschlagen. In Deutschland müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, Opfern zu helfen und sie als Zeuginnen und Zeugen zu schützen.
Während der Menschenhandel bei uns eine Straftat darstellt, wird er in einigen Golfstaaten im Rahmen des sogenannten Kafala-Systems sogar staatlich unterstützt. So erfolgt der Aufbau der sieben Stadien für die Fußball-WM 2022 in Katar trotz offizieller Abschaffung des Kafala-Systems mit Hilfe von günstigen Arbeitsmigranten, die ohne Erlaubnis ihres Arbeitgebers keine Möglichkeit haben, das Land zu verlassen. Dieses unhaltbare System muss international geächtet und im UN-Menschenrechtsrat besonders thematisiert werden.“