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In 2./3. Lesung berät der Bundestag heute den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Das Fotografieren von Unfallopfern wird härter bestraft und heimliche Aufnahmen des Intimbereichs werden als Sexualdelikt eingestuft.

Esther Dilcher, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass künftig die Herstellung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen sowie heimliche Aufnahmen von intimen Körperbereichen unter Strafe gestellt werden.

Die zunehmende Verfügbarkeit von Kameras sowie die Möglichkeit, diese einfach und unauffällig zu nutzen, führen immer häufiger dazu, dass die Rechte von aufgenommenen Personen nicht respektiert werden.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das Fotografieren von Unfallopfern künftig härter bestraft wird. Gaffern drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn sie Tote ablichten. Das hilft, um das Andenken der verstorbenen Person mit Blick auf das schutzwürdige Interesse der Angehörigen zu bewahren.

Erschreckend häufig werden unbefugt und heimlich intime Fotos vor allem von Mädchen und Frauen gemacht. Dabei wird zum Beispiel der Blick unter den Rock oder in den Ausschnitt festgehalten und verbreitet. Bei diesem sogenannten ‚Upskirting‘ und ‚Downblousing‘ verletzt der Täter die Intimsphäre des Opfers und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Wir begrüßen es deshalb sehr, dass wir den Koalitionspartner auch von der Strafwürdigkeit des Fotografierens in den Ausschnitt überzeugen konnten. Mit dem § 184k des Strafgesetzbuches wird eine neue Strafnorm geschaffen und das Upskirting und Downblousing als Sexualdelikt eingestuft. Nicht geregelt wird die Strafbarkeit der Anfertigung von unbefugten Nacktaufnahmen beispielsweise in einer Dusche oder Sauna. Hier ist unbedingt noch weiter nachzubessern.“