Die Vorschläge der Bundesjustizministerin für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie machen einen fairen Ausgleich aller Interessen möglich. Sie schaffen ein modernes Urheberrecht, ohne auf das problematische Instrument der automatischen Uploadfilter zu setzen.
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher;
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:
„Der von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgelegte Diskussionsentwurf ist ein großer Schritt hin zu einem fairen Ausgleich der Interessen der Kreativen und ihrer Branche und der Nutzerinnen und Nutzer. Dabei erkennt der Entwurf die Rechte auf Vergütung kreativer Leistung ebenso ausdrücklich an wie die heute weit verbreiteten und gängigen Nutzungsformen urheberrechtlich geschützter Werke und die Rolle, die Plattformen faktisch innehaben. Unter Wahrung der Meinungsfreiheit werden all diese berechtigten Interessen bestmöglich ausgeglichen.
Plattformen bekommen Rechtssicherheit durch eine klare Definition des Plattformbegriffs sowie eine Konkretisierung der Lizensierungspflicht und werden gegenüber den Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern verantwortlich für Rechtsverletzungen der Nutzerinnen und Nutzer. Wir sorgen dafür, dass die Plattformen Lizenzen erwerben und stärken damit den Lizenzmarkt. Vermarkterinnen und Vermarkter von Exklusivrechten können Inhalte bei den Plattformen notifizieren, die nicht zugänglich gemacht werden sollen. Damit bleiben die Exklusivvermarktung und Refinanzierung insbesondere teurer Filmproduktionen möglich. Kreative erhalten einen Direktvergütungsanspruch.
Eine vergütete Bagatellschranke, die geringfügige Nutzungen für nutzergenerierte Inhalte erlaubt, rundet das stimmige Gesamtkonzept ab. Zudem können Nutzerinnen und Nutzer beim Hochladen eines Inhalts durch so genanntes Pre-Flagging versichern, dass man über die erforderlichen Rechte zur Nutzung des Inhalts verfügt. Ein so gekennzeichneter Inhalt muss durch die Plattformen hochgeladen werden.
Dabei berücksichtigen wir die Interessen der Start-Ups mit einer Bereichsausnahme und wahren die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer ebenso wie die der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber durch ein neues Beschwerdeverfahren.
Die SPD hält Wort: Eine derartige Umsetzung der Richtlinie erreicht das in der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Urheberrechtsrichtline angelegte Ziel ohne flächendeckende Uploadfilter auszukommen.“