Der Bundestag beschließt heute Änderungen am Arbeitnehmer-Entsendegesetz, mit denen die novellierte EU-Richtlinie von 2018 umgesetzt wird. Wir sorgen damit für faire Arbeitsbedingungen in Europa.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:
“Nach 20 Jahren musste das Gleichgewicht neu austariert werden zwischen der Dienstleistungsfreiheit auf der einen Seite und den Rechten der entsandten Beschäftigten auf der anderen Seite. Mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie schützen wir entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Betrug und Ausbeutung und sorgen für eine EU-weite Gleichbehandlung der Arbeitgeber.
Bisher waren für entsandte Beschäftigte nur Mindestbedingungen garantiert. Das haben wir heute deutlich ausgeweitet. Was in Deutschland gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen für die Entlohnung gilt, muss künftig für alle gezahlt werden – ob mit einem deutschen Arbeitsvertrag angestellt oder entsandt. Das gilt für verschiedene Lohnstufen, Zulagen und Sachleistungen, die Teil der Entlohnung sind. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten dürfen nicht mehr vom Lohn abgezogen werden.
Um die Einhaltung der Regeln besser kontrollieren zu können, weiten wir mit dem Gesetz die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Überprüfung von Betrieben aus. Dafür werden 1.000 zusätzliche Stellen beim Zoll geschaffen.
Außerdem ist es uns gelungen, die Mittel für ‘Faire Mobilität‘ zu verstetigen. ‘Faire Mobilität‘ ist ein Projekt des Deutschen Gewerkschaftsbundes, das einen Großteil seiner Finanzierung aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhält. Mit neun Beratungsstellen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedsstaaten in ihrer eigenen Sprache dabei unterstützt, gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt durchzusetzen. Die Mittel werden aufgestockt und verstetigt.
Das geeinte Europa bietet uns viele Freiheiten. Wir kümmern uns darum, dass es dabei fair zugeht.“